Hinweise zu Ihrem Praxisbesuch

Zum Mittwoch, 30.11.2022 wurde die für Baden-Württemberg geltende Corona-Verordnung verlängert.

Unverändert gilt:

Bei einer medizinische Behandlungen in unserer Podologie gilt Maskenpflicht [medizinischen Maske oder Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar)].

Ihre Podologie mit Herz