Hinweise zu Ihrem Praxisbesuch
Zum Mittwoch, 30.11.2022 wurde die für Baden-Württemberg geltende Corona-Verordnung verlängert.
Unverändert gilt:
Bei einer medizinische Behandlungen in unserer Podologie gilt Maskenpflicht [medizinischen Maske oder Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar)].
Ihre Podologie mit Herz